Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Besitzer von Wohngebäuden in Deutschland deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie diese verkaufen oder neu vermieten wollen. Der dafür geschaffene Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie. Mieter, Käufer oder Pächter können die entsprechende Information verlangen. Einzige Ausnahmen: Denkmäler und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche sind von der Ausweispflicht befreit. Hauseigentümer, die der Ausweispflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Ein Energieausweis dient also der Verbraucherinformation, er ist jedoch kein Bestandteil eines notariellen Kaufvertrags bzw. Mietvertrags.
Der Energieausweis bietet Hausbesitzern auch einen ganz konkreten praktischen Nutzen: Er hilft bei der energetischen Bestandsaufnahme und Modernisierung eines Gebäudes. Ein durchaus lohnenswerter Ansatz, denn: Eine gezielte energetische Modernisierung kann die Attraktivität eines Gebäudes deutlich steigern.
Generell existieren zwei Modelle des Energieausweises, zum einen den Bedarfs-, zum anderen den Verbrauchsausweis. Beide Varianten liefern Referenz- und Vergleichskennwerte, an denen sich potenzielle Käufer oder Mieter orientieren können. Ebenso finden sich Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz. Ein Hausbesitzer kann jedoch nur eingeschränkt wählen:
Der Bedarfsausweis gilt für Neubauten und Altbauten
Der Verbrauchsausweis kann für alle anderen Gebäude wie Häuser mit mehr als vier Wohnungen, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden oder Gewerbegebäude ausgestellt werden.
Der Bedarfsausweis gilt als „große Lösung“. Hier rücken Bausubstanz und Heizungsanlage des Hauses in den Fokus. Daraus ergeben sich Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf zeigt Mietern und Besitzern an, wie viel Energie sie jährlich für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigen.
Der Primärenergiebedarf weist die Ressourcen- und Umweltfreundlichkeit des Hauses aus. In ihm sind alle Energieaufwände von der Förderung bis zum Verbrauch erfasst.
Zusätzlich zum Energiebedarf liefert die Gebäudeanalayse dem Hausbesitzer auch Modernisierungsempfehlungen. Der Bedarfsausweis kann also den ersten Schritt zu einem energetisch zukunftsfähigen Haus darstellen, das leichter einen Mieter oder Käufer findet. Die Kosten für den Bedarfsausweis hängen von der Gebäudegröße und dem Umfang der Analyse ab.
Hausbesitzer ohne Modernisierungsambitionen dürfen sich für den Verbrauchsausweis entscheiden. Voraussetzung: Das betroffene Gebäude entstand nach 1977 und ist kein Neubau. Hier errechnet der Aussteller den tatsächlichen Energieverbrauch auf Basis von drei aufeinander folgenden Jahren. Er bezieht Einflussfaktoren wie das Wetter in die Berechnung ein. Die Ergebnisse in Verbrauchsausweisen hängen also stark vom Nutzerverhalten und gelten daher als relativ ungenau. Auch die Modernisierungsempfehlungen fallen entsprechend weniger aussagekräftig aus als beim Bedarfsausweis. Ein Vorteil: Verbrauchsausweise sind aufgrund kleinerer Datenmengen und der entfallenden Gebäudeanalyse im Vergleich wesentlich kostengünstiger.
Das Angebot an Energieausweisen und Ausstellern ist groß. Im eigenen Interesse und dem der Mieter sollten sich Hausbesitzer an ausgewiesene Fachleute wenden. Diese stellen sicher, dass der Energieausweis alle Anforderungen der so genannten EnEV 2007 erfüllt. Die Verordnung nennt zur Ausstellung berechtigte Berufsgruppen, etwa Architekten, Bauingenieure oder Schornsteinfeger. Unser Tipp: Eine Datenbank mit qualifizierten Beratern finden sie auf den Internetseiten der Deutschen Energieagentur.